AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Produkt "NF Mentoring"

NF Consulting GmbH, Athenstraße 1, 97424 Schweinfurt

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Leistungen und Angebote von NF Consulting GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die NF Consulting GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn NF Consulting GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

§ 2 Leistungen von NF Consulting GmbH / Mitwirkung des Kunden

(1) NF Consulting GmbH erbringt für den Kunden Beratungs- und Coaching/Mentoringdienstleistungen aus den Bereichen Onlinemarketing, Prozessoptimierung, Vertriebsstrategie, Business-Entwicklung und Anfragen- / Leadgenerierung für Finanzdienstleister sowie Versicherungs- und Finanzunternehmen. Zu den angebotenen Dienstleistungen zählen auch Videocalls und auf gesonderte Einladung Seminare. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet NF Consulting GmbH dabei nicht die Erbringung eines Werks / Erfolgs.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch NF Consulting GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch von NF Consulting GmbH unberührt.

(3) In Bezug auf die von NF Consulting GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht NF Consulting GmbH in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(4) NF Consulting GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen. Eine Leistungserbringung in Person wird nicht geschuldet.

(5) Sofern zwischen NF Consulting GmbH und dem Kunden im Rahmen der jeweiligen Beratung sogenannte Video-Calls vereinbart werden, sind die vereinbarten Termine verbindlich. Es besteht kein Anspruch auf Übertragung oder Nachholung. Dies gilt nicht, wenn die Hinderungsgründe aus der Sphäre von NF Consulting GmbH stammen.

(6) Der Kunde hat die für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von NF Consulting GmbH erforderlichen technischen Voraussetzungen (hinreichende Internetverbindung, Kamera, Mikrofon, etc.) stets zu gewährleisten.

(7) Sofern die NF Consulting GmbH dem Kunden konkrete Werbemaßnahmen empfiehlt, hat der Kunde im Fall der Umsetzung die entsprechenden Kosten von Drittanbietern zu tragen. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Drittanbieter.

(8) Der Kunde ist für die rechtskonforme Ausgestaltung etwaiger Onlinemarketingmaßnahmen ausschließlich selbst verantwortlich.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen NF Consulting GmbH und dem Kunden kann fernmündlich, in Text- oder in Schriftform erfolgen.

(2) Der Kunde erhält auf Wunsch von NF Consulting GmbH eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von NF Consulting GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von NF Consulting GmbH erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von NF Consulting GmbH ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von NF Consulting GmbH ist anders lautend. Eine der NF Consulting GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde NF Consulting GmbH nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür ist das im Anhang zu diesen AGB befindliche Muster zu benutzen.

(4) Die NF Consulting GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an NF Consulting GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 5 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag hat die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.

(2) Etwaige freie Kündigungsrechte sind ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

(5) Bei Kauf des Produkts "NF Mentoring" entsteht ein Abonnement, welches monatlich direkt über unseren Zahlungsabwickler Copecart gekündigt werden kann.

§ 6 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch NF Consulting GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei NF Consulting GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei NF Consulting GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält NF Consulting GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber NF Consulting GmbH Verzug, ist NF Consulting GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. NF Consulting GmbH wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 7 Erfüllung

(1) NF Consulting GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. NF Consulting GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Ist NF Consulting GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von NF Consulting GmbH unberührt.

§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Vertragspartners gegenüber NF Consulting GmbH zu gewährleisten. NF Consulting GmbH behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über NF Consulting GmbH und deren Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

(2) Der Kunde hat im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit NF Consulting GmbH stets respektvoll mit anderen Teilnehmern/Kunden und Mitarbeitern von NF Consulting GmbH umzugehen. Bei schuldhaften Zuwiderhandlungen ist NF Consulting GmbH nach einmaliger Vorwarnung berechtigt, den Zugang des Kunden zu Programm- und Trainingsinhalten von NF Consulting GmbH nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren beziehungsweise den Kunden von der Teilnahme an Seminaren von NF Consulting GmbH auszuschließen. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber NF Consulting GmbH bleiben in diesem Fall unberührt.

§ 9 Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass NF Consulting GmbH zu überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos, Texte, Videos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt NF Consulting GmbH insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 10 Unzulässiges Account-Sharing

(1) Der Kunde ist nicht berechtigt den von NF Consulting GmbH erhaltenen Account beziehungsweise die Logindaten zu Plattformen / Programm- und Trainingsinhalten von NF Consulting GmbH an Dritte weiterzugeben, es sei denn, NF Consulting GmbH hat einer solchen Weitergabe ausdrücklich zugestimmt.

(2) NF Consulting GmbH ist berechtigt, den Zugang zu IT-Systemen per IP-Abgleich dauerhaft zu überwachen. Der Einsatz von Technologien, welche die IP-Adresse des Nutzers beim Zugriff auf IT-Systeme sowie Programm- und Trainingsinhalte von NF Consulting GmbH verschleiert, sonst wie verfälscht oder anonymisiert (zum Beispiel Tor-Browser), ist verboten.

(3) Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen aus Absatz 1 und 2 ist NF Consulting GmbH berechtigt, den Account des Kunden zu Systemen von NF Consulting GmbH nach billigem Ermessen vorübergehend oder auch dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber NF Consulting GmbH bleiben in diesem Fall unberührt.

(4) Unerlaubtes Account-Sharing ist eine Straftat, welche NF Consulting GmbH zivil- und strafrechtlich verfolgen lässt.

§ 11 Verbot der Weitergabe von internen Informationen und Betriebsgeheimnissen

(1) Während der Trainings und Live Calls von NF Consulting GmbH geben andere Coaching-Teilnehmer unter Umständen persönliche oder betriebliche Informationen preis. Insoweit ist stets und vollumfänglich Stillschweigen gegenüber Externen und Dritten zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten.

(2) NF Consulting GmbH ist berechtigt bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung des Kunden dessen Zugänge und Logins zu allen Programmen, Inhalten und Trainings nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber NF Consulting GmbH bleiben in diesem Fall unberührt.

§ 12 Verbot der Störung von Trainings- und Programmabläufen

(1) Dem Kunden sind jegliche Handlungen, die eine Störung beziehungsweise Beeinträchtigung der Trainings- und Programmabläufe von NF Consulting GmbH und/oder der Kundenerfahrung anderer Teilnehmer bewirken, untersagt. Dies gilt sowohl innerhalb als auch außerhalb der von NF Consulting GmbH zur Verfügung gestellten Trainingsstrukturen.

(2) NF Consulting GmbH ist berechtigt bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung des Kunden dessen Zugänge und Logins zu Programmen, Inhalten und Trainings von NF Consulting GmbH nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber NF Consulting GmbH bleiben in diesem Fall unberührt.

§ 13 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von NF Consulting GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnissen.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde NF Consulting GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an NF Consulting GmbH über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

(5) Der Kunde erhält Zugänge zu Programmen, Inhalten und Plattformen des jeweils bei NF Consulting GmbH gebuchten Pakets ausschließlich für die Dauer der gebuchten Vertragslaufzeit und in der Regel höchstpersönlich überlassen. Eine Weitergabe der bereitgestellten Zugänge, Logindaten und der Inhalte der Mitgliederplattformen an nicht von NF Consulting GmbH gegenüber dem Kunden autorisierte Dritte ist untersagt. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen. Der Zugriff durch Betriebsangehörige/Mitarbeiter des Kunden muss durch NF Consulting GmbH schriftlich gegenüber dem Kunden genehmigt und bestätigt werden.

§ 14 Haftung

(1) NF Consulting GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet NF Consulting GmbH nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet NF Consulting GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 15 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an NF Consulting GmbH die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

(2) Sofern NF Consulting GmbH für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten soll, wird darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung (schriftlich) zwischen den Parteien getroffen.

§ 16 Besonderheiten des Produkts "NF Mentoring"

(1) Unser Zahlungsabwickler für das Produkt "NF Mentoring" ist die Firma Copecart.

(2) Bei Kauf des Produkts "NF Mentoring" entsteht ein Abonnement, welches monatlich direkt über Copecart gekündigt werden kann.

(3) Das Mentoring im Rahmen des Produkts "NF Mentoring" stellt keinen Fernunterricht dar.

(4) Das Mentoring hat keine Erfolgsbringschuld, sondern basiert auf den eigenen Erfahrungen des Anbieters.

(5) Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, da es sich um ein Onlineprodukt mit sofortigem Zugriff handelt.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von NF Consulting GmbH maßgebend.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von NF Consulting GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von NF Consulting GmbH (derzeit Schweinfurt).

(3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. NF Consulting GmbH und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

AGB Stand: 01.06.2024 © - Vervielfältigung verboten